Rechtsprechung
BFH, 27.01.2016 - IX B 111/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 2, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
- Bundesfinanzhof
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 119 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 96 Abs. 2, 119 Nr. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 3 K 1471/13
- BFH, 27.01.2016 - IX B 111/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist …
Auszug aus BFH, 27.01.2016 - IX B 111/15
Denn die Frist hätte nicht dazu gedient, auf überraschende Ermittlungen des FG zu reagieren, sondern lediglich dazu, auch schon vor der mündlichen Verhandlung möglichen und angezeigten Sachvortrag vorzubringen und zu belegen (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, Rz 8, m.w.N.).
- FG Sachsen, 14.06.2017 - 6 K 618/15
Investitionszulage für ein Besitzunternehmen, das neben der Betriebsaufspaltung …
Im Übrigen dient eine Schriftsatzfrist nicht dazu, auch schon vor der mündlichen Verhandlung möglichen und angezeigten Sachvortrag vorzubringen und zu belegen (Beschluss des BFH vom 27. Januar 2016, IX B 111/15, BFH/NV 2016, 770 m. w. N.).